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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08 (https://dejure.org/2009,32788)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2009 - 9 B 60.08 (https://dejure.org/2009,32788)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 (https://dejure.org/2009,32788)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08
    Ob eine Heilung nur eintritt, wenn sich der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Satzung mit dem des Erlasses des Ausgangsbescheides bzw. zumindest des Widerspruchsbescheides deckt oder eine zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werdende Satzung ausreichen kann, beantwortet sich nach dem einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 87/88 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08
    Eine solche Rückwirkung war nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der vor dem Zweiten Entlastungsgesetz geltenden Fassung notwendig, um die beitragsrechtliche Einbeziehung bereits zu DDR-Zeiten angeschlossener Grundstücke (so genannte altangeschlossene Grundstücke) zu gewährleisten und dem Verbot der Doppelbelastung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris, Rdnr. 33 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 9 B 65.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich

    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es für einen Abgabenbescheid nach dem Kommunalabgabengesetz einer Abgabensatzung, die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. des Erlasses des Widerspruchsbescheides Geltung hat (Urteil vom 9. September 2009 - OVG 9 B 60.08 -, juris).

    Die vor dem In-Kraft-Treten des Zweiten Entlastungsgesetzes erlassenen Beitragssatzungen des Zweckverbandes sind einschließlich ihrer unselbständigen Änderungssatzungen gleichfalls unwirksam und stellen ungeachtet etwaiger satzungsrechtlicher Regelungen zum Außer-Kraft-Treten der Vorgängersatzungen keine geeignete Rechtsgrundlage für die Erhebung der streitigen Beiträge dar (Urteil des Senats vom 9. September 2009, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2012 - 5 K 141/09

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Der angefochtene Beitragsbescheid vom 24. April 2008 bedarf für seine Rechtmäßigkeit einer wirksamen Abgabensatzung, die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. den Erlass des Widerspruchbescheides Geltung hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 -, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08).

    Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 - und vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08 - festgestellt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 9 N 62.11

    Anschlussbeitrag; Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; Maßstab; Anzahl der

    Diese am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft gesetzte Satzung (§ 17 Abs. 1 ABS 2011) entfaltet für den Beitragsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, nachdem beide Bescheide bereits vor Inkrafttreten der Satzung erlassen worden sind, keine Wirkung (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 2009 - 9 B 60.08 -, Juris Rn. 13).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) - Beiträge

    Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 juris - und vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08 juris - festgestellt.
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 6 L 178/11

    Wasseranschlussbeitrag

    Nach dem KAG bedarf es für einen Abgabenbescheid einer Abgabensatzung, die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. - so wie hier- des Erlasses des Widerspruchsbescheides Geltung hat (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2009 -9 B 60.08-, Juris Rn. 13).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 - und vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08 - festgestellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 9 N 58.11

    Zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung; Kanalisation; Anschluss- und

    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - einer Anfechtungsklage stattgegeben, weil es dem angefochtenen Verwaltungsakt an einer wirksamen satzungsrechtlichen Grundlage fehlt, und wird während des Berufungszulassungsverfahrens eine wirksame Satzung nachgeschoben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Frage des materiellen Rechts, ob diese Satzung geeignet ist, den angegriffenen Verwaltungsakt zu tragen und damit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils begründen zu können; im Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG Bbg ist insoweit eine rückwirkende Satzung erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 2009, OVG 9 B 60.08, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.09.2011 - 5 K 398/08

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Der angefochtene Beitragsbescheid vom 23. Januar 2008 bedarf für seine Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. den Erlass des Widerspruchbescheides Geltung hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 -, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08).
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